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Bestellerprinzip

Was ist das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip beschreibt eine neue Provisionsregelung für
Vermietungsverträge, welche voraussichtlich im Frühling 2015 in Kraft tritt. Sie
sieht vor, dass zukünftig, derjenige, der einen Immobilien-Experten beauftragt,
auch die Kosten für die anfallende Dienstleistung trägt. Sprich, wer bestellt, der
bezahlt.
Wann kommt das Bestellerprinzip?
Das Mietrechtsnovellierungsgesetz, welches Bestellerprinzip ebenso wie
Mietpreisbremse regelt, befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
Noch ist unklar, wann dieses abgeschlossen ist.
Gilt das Bestellerprinzip auch für den Verkauf?
Nein, das Bestellerprinzip soll ausschließlich für die Vermietung gelten. Beim
Verkauf einer Immobilie kann eine Provision auch zukünftig vom Verkäufer
und/oder Käufer erhoben werden.
Darum bin ich der richtige Partner für Sie!
Mein Unternehmen arbeitet bereits heute nach diesem Grundsatz – mit Erfolg.
Denn wir wissen, dass zufriedene Eigentümer gern bereit sind, die Kosten für die
erfolgreiche und professionelle Vermietung ihrer Immobilie zu übernehmen.

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